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Rechtliches // 14.03.2023

Abmahnrisiko bei der Nutzung von Musik auf Instagram?

Instagram stellt in seiner Musikbibliothek Musikstücke zur Verfügung, die dann von Nutzern und Nutzerinnen unter Reels und in Storys gepackt werden können. Aber Achtung: Seit dem 19. Oktober 2022 gilt eine neue Musik-Richtlinie – und die sorgt insbesondere bei Betreibern von kommerziellen Seiten für Fragezeichen.

Nutzung von Musik nur für private Zwecke? 
Den Anlass zur Diskussion bieten verschiedene Medienberichte, die über eine neue Musik-Richtlinie berichten. Nach dieser Richtlinie soll es nun mehr illegal sein, Songs aus der Musikbibliothek kommerziell zu nutzen. Dafür wird sich auf folgenden Teil von Facebooks Musik-Richtlinie gestützt: „Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“

Damit bezieht sich dieser Teil der Musik-Richtlinie nicht auf ein spezielles Meta-Angebot, sondern auf die Nutzung von Musik im Allgemeinen. Diese „Richtlinie“ ist also eher als Hinweis zu verstehen, nicht einfach Musik für kommerzielle Zwecke hochzuladen, ohne über eine entsprechende Lizenz zu verfügen.

Instagram-Musikbibliothek nur eingeschränkt nutzbar
Wer auf Instagram Musik von Instagram selbst einbinden möchte, sollte daher einen Blick auf die Insta-Nutzungsbedingungen werfen. Dort heißt es, dass Musik aus der lizenzierten Musikbibliothek genutzt werden darf. Allerdings gibt es folgende Einschränkung: „Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen.“ Als Grund werden Vereinbarungen mit den Rechteinhabern genannt, die die Verwendung der Musik „lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung“ beschränken. Daher darf die Musikbibliothek tatsächlich nur für private Zwecke verwendet werden. Diese Einschränkung sollte auch auf gar keinen Fall umgangen werden, indem einfach private Accounts angelegt werden, die dann die Musik nutzen, um diese Inhalte dann über den Unternehmens-Account zu teilen. Werden auf einem „privaten“ Account Inhalte hochgeladen, die kommerziell genutzt werden sollen, ist der Account quasi „scheinprivat“.

Ausweichen auf Sound Collection
Wer einen Business-Account betreibt und die Musikbibliothek nicht verwenden darf, kann aber gegebenenfalls auf die Sound Collection von Facebook zurückgreifen. Dort finden sich über 9.000 lizenzfreie Musikstücke, die auch zur kommerziellen Nutzung freigegeben sind. Ein Teilen der Inhalte auf Instagram ist ausdrücklich durch Facebook gestattet. Konkret heißt es dazu in den Nutzungsbedingungen der Sound Collection: „Meta gewährt dir hiermit eine nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der SC-Audioinhalte für kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke in Inhalten, die du in den Produkten der Meta-Unternehmen erstellst, hochlädst und verbreitest (einschließlich durch Links zu den Produkten der Meta-Unternehmen, die in Websites Dritter eingebettet sind).“ 

Aber: Wie kann ich die Instagram-Musik trotzdem kommerziell nutzen?
Damit benötigt jeder nicht rein private Account eine Lizenz für die Nutzung von Musik aus der Instagram-Bibliothek. Doch: Woher bekommt man eine solche Nutzungslizenz? Man kann sich natürlich direkt an den Rechteinhaber wenden und Lizenzen für einzelne Musikstücke erwerben. Allerdings gibt es auch Anbieter, wie etwa Universal Production Music, die eine eigenen Musikbibliothek pflegen und Lizenzen für die kommerzielle Nutzung verkaufen. Bei solchen Verwertungsgesellschaften muss aber streng darauf geachtet werden, dass die Lizenz auch für die Nutzung auf Instagram gilt. Die Gema beispielsweise bietet zwar verschiedene Tarife zur Musiknutzung im Internet an; eine Nutzung für Reels und Storys auf Instagram scheint in den Standard-Tarifen aber nicht vorgesehen zu sein.

Neben Musik, die lizenziert werden muss, können aber auch gezielt Stücke mit Creative Common Lizenzen (CC-Lizenzen) zurückgegriffen werden. Solche Stücke werden zwar kostenlos bereitgestellt, dennoch müssen die Regeln beachtet werden. So ist nicht jedes Musikstück für die kommerzielle Nutzung freigegeben. Zudem bestehen die Urheber und Urheberinnen oftmals auf eine namentliche Nennung.

Auch kurze Stücke müssen lizenziert werden
Reels und Storys zeichnen sich durch ihre Kürze aus. Hier könnten jetzt einige Personen auf die Idee kommen, dass für kurze Musikstücke keine Lizenz benötigt wird. Der Gedanke kommt aus der 2017 in Kraft getretenen EU-Urheberrechtsrichtlinie, die besonders wegen der Einführung von Upload-Filtern bekannt ist.

Die Richtlinie sieht aber eine Reihe von Fällen vor, in denen urheberrechtlich geschützte Werke auch ohne Lizenz verwendet werden. Eine lizenzfreie Nutzung ist dann möglich, wenn der Umfang eine Bagatellgrenze nicht überschreitet. Diese liegt für Musikstücke bei 15 Sekunden. Hinzu kommen noch weitere Bedingungen, die allerdings für die Frage nach der kommerziellen Nutzung unerheblich sind. Die 15-Sekunden-Regel gilt nämlich nur für die nicht-kommerzielle Nutzung und hilft Unternehmen auf Instagram also nicht weiter. 

Nutzung ohne Lizenz kann teuer werden
Die einfache Nutzung von Musiktiteln aus der Instagram-Bibliothek wird damit faktisch für Unternehmens-Account unmöglich. Zwar ist es grundsätzlich möglich, Lizenzen für einzelne Songs zu erwerben, allerdings ist es nicht immer einfach, an Lizenzen zu kommen und unterm Strich lohnt sich das insbesondere für kleine Unternehmen nicht in jedem Fall. Noch teurer wird es aber, wenn Musikstücke für kommerzielle Zwecke verwendet werden, ohne dass eine Erlaubnis vorliegt. In so einem Fall können Rechteinhaber eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen. Allein die Rechtsanwaltsgebühren für so eine Abmahnung liegen in der Regel bei über 1.000 Euro. Dazu kommen aber noch Schadensersatzansprüche, wie etwa die fiktive Lizenzgebühr. 

Dieser Artikel erschien erstmals auf Onlinehändler-News.

Von Sandra May