Aktuelles // 03.07.2022

Änderungen im Verpackungsgesetz zum 1. Juli 2022

Seit dem 1. Juli 2022 gelten neue Pflichten für alle, die verpackte Ware verkaufen und damit Verpackungen in Umlauf bringen. Dies betrifft auch Kosmetikerinnen, die Tüten mit ihrem eigenen Logo bedruckt haben oder einen Online-Shop führen. Sobald diese etwas verpacken, müssen sie sich in das Verpackungsregister eintragen lassen. Hier können Sie sich registrieren:

www.verpackungsregister.org