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Aktuelles // 24.09.2022

Neues Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass eine generelle Pflicht besteht, die Arbeitszeit zu erfassen. Was bedeutet das nun für Kosmetikerinnen, Nagelpflegerinnen und Fußpflegerinnen/Podologinnen, die Mitarbeiter beschäftigen? Unsicherheiten herrschen vor allem in Bezug auf das in Deutschland weit verbreitete „Vertrauensarbeitszeitmodell“, das besagt, dass Arbeitnehmer selbstständig ihre Arbeitszeiten erfassen. Ob damit womöglich bald Schluss ist, bleibt abzuwarten. Denn wie die Arbeitszeit künftig dokumentiert werden soll, ist noch unklar. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will zunächst die Begründung des Urteils abwarten und diese prüfen. Mit einer Urteilsbegründung des BAG wird im November gerechnet. Erst dann sollen die künftigen, rechtlichen Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung vom Gesetzgeber festgelegt werden. Dennoch raten viele Experten Arbeitgebern, sich jetzt schon nach einem System zur Erfassung der Arbeitszeiten umzusehen.

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