Basierend auf dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Angestellten systematisch zu erfassen. Welche Regeln aktuell gelten und was auf uns zukommt, erläutert die Juristin Gloria Reich.