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Aktuelles // 29.09.2021

Überbrückungshilfe III verlängert

Der coronabedingte Lockdown hat bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen zu massiven finanziellen Einbußen geführt. Nun haben sich das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium darauf verständigt, betroffenen Firmen weiter mit Corona-Hilfen zu unterstützen und deshalb die Überbrückungshilfe III plus aufgelegt. Nikbin Rohany, Geschäftsführer des Software-Anbieters Shore, hat die wichtigsten Informationen zusammengetragen.

Der zweite Corona-Herbst steht vor der Tür – und viele Beauty-Dienstleister machen sich Sorgen, ob dieser mit ähnlichen finanziellen Einbußen verbunden sein könnte wie der letzte Winter. Um gerade kleinere Unternehmen in der wirtschaftlich angespannten Lage zu unterstützen, wurden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium der Finanzen die Überbrückungshilfen für Unternehmen verlängert. Wie kürzlich das Wirtschaftsmagazin “Handelsblatt” berichtete, haben derzeit nicht einmal die Hälfte der Kosmetikstudios und Friseursalons die Überbrückungshilfe beantragt. Dabei wäre es wünschenswert, dass in den kommenden Monaten noch mehr kleine Unternehmen diese Angebote annehmen. Ein Grund hierfür könnte sein, dass sich diese derzeit noch nicht ausreichend über die Maßnahmen informiert fühlen – weshalb der folgende Beitrag einen Überblick über die Förderung geben soll.

Wie kleine Unternehmen turbulente Zeiten überstehen

Zunächst stellt sich Unternehmern die Frage, welche Betriebe überhaupt von der Förderung profitieren können? Antragsberechtigt bei der so genannten Überbrückungshilfe III Plus sind laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium der Finanzen (BMF) “Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, gemeinnützige Unternehmen, kirchliche Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen.”
Aber auch große Spa-Ketten haben Glück: Denn von der Umsatzgrenze ausgenommen sind Firmen, die direkt von den Lockdowns betroffen waren, darunter Spas, Beauty-Studios und auch die Gastronomie. Allerdings müssen Unternehmen ihre Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in den Monaten des Förderzeitraums Juli 2021 bis September 2021 im Vergleich zum Referenzmonat in 2019 belegen. Von November 2020 bis Juni 2021 kann die vorangegangene Überbrückungshilfe III beantragt werden. Die Erst- und Änderungsanträge für beide Programme können noch bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden. Im Folgenden wird auf die Überbrückungshilfe III Plus näher eingegangen.

Einsatz der Fördermittel

Wollen kleine Unternehmen diese Hilfe in Anspruch nehmen, ist vor allem die Frage interessant, welche Kosten überhaupt gefördert werden können. Bei der Überbrückungshilfe werden vorrangig betriebliche Fixkosten bezuschusst, die vertraglich begründet sowie behördliche Vorgaben erfüllen und nicht einseitig veränderbar sein müssen. Damit ist gemeint, dass eine Firma einen Vertrag nicht reduzieren oder kündigen kann. Die Höhe des Zuschusses ist wiederum abhängig vom prozentualen Umsatzeinbruch. Darüber hinaus müssen die Ausgaben im jeweiligen Förderzeitraum angefallen sein. Unter Punkt 2.4 auf der offiziellen FAQ-Seite der Ministerien zur Überbrückungshilfe werden bei den förderfähigen Kosten unter anderem folgende Beispiele gelistet:

  • Pachten und Mieten
  • Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen
  • Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung und Reinigung
  • Grundsteuern
  • Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben (z. B. Kosten für Telekommunikation wie Telefon- und Internet, Server, Rundfunkbeitrag etc.)
  • Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten
  • Investitionen in Digitalisierung (z. B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen, Lizenzen für Videokonferenzsysteme, erstmalige SEO-Maßnahmen, Website-Ausbau, Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten, Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen, Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind) von bis zu maximal 10 000 Euro im Förderzeitraum
  • Kosten für prüfende Dritte, die im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe (4. Phase) anfallen.

Wichtig bei der Überbrückungshilfe zu wissen ist, dass die Unternehmen die Anträge nicht selbst einreichen können. Stattdessen wird die Antragstellung von sogenannten “prüfenden Dritten” übernommen, also durch eine Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Anwaltskanzlei oder einen vereidigten Buchprüfer. Diese Stellen können die Anträge nicht nur einreichen, sondern auch bei der Erstellung unterstützen.
 

Digitalprojekte fördern lassen

Die Überbrückungshilfe bietet den Unternehmen auch eine besondere Chance zur Digitalisierung, denn auch Investitionen in digitale Tools können förderfähig sein. Das bietet gerade jetzt für Kosmetik- und Nagelstudios sowie Fußpflege-Praxen besondere Chancen, um den Betrieb durch neue digitale Möglichkeiten, beispielsweise zur Produktpräsentation, attraktiver zu machen. So können die Menschen wieder für den Besuch vor Ort begeistert, aber auch Arbeitsprozesse der Beschäftigten effizienter gestaltet werden. Entsprechende, förderfähige Angebote haben Software-Anbieter bereits zusammengestellt, sodass die Suche für die Unternehmer erheblich vereinfacht wird. So besteht die große Chance, durch die Überbrückungshilfe nicht nur die vergangenen Verluste abzufedern, sondern Studios und Praxen gleichzeitig zukunftsfest aufzustellen.

Hinweis: Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die jeweils aktuellen Informationen zu den Förderprogrammen sind der Webseite des BMWi und des BMF zu entnehmen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Zum Autor: Nikbin Rohany ist Geschäftsführer des Münchner Software-Start-ups Shore. Das Unternehmen bietet eine innovative Software-as-a-Service-Lösung zur digitalen Termin- und Kundenverwaltung speziell für kleine und mittlere Unternehmen im Dienstleistungsbereich  – vom Friseur über Kosmetikstudios bis hin zu Unternehmen im Bereich Gesundheit, Fitness oder Einzelhandel.

Von Nikbin Rohany