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Praxis-Erfolg // 01.07.2020

Medizinische Fußpflege jetzt öfter Kassenleistung

Hornhaut abtragen und Nägel bearbeiten – das kann bei bestimmten Erkrankungsbildern schlimmen Entzündungen im Fuß vorbeugen. Künftig können Ärzte häufiger eine podologische Therapie verordnen.

Gesetzlich Krankenversicherte haben ab Juli 2020 in mehr Fällen Anspruch auf eine medizinische Fußpflege. Ärzte können sie fortan auch bei Schäden an der Fußhaut und Zehennägeln verordnen, die durch ein Querschnittsyndrom oder eine Neuropathie verursacht wurden.
Die podologische Therapie kann nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zukünftig von allen Patienten in Anspruch genommen werden, bei denen nachweislich eine Schädigung des Fußes bestehe, die mit dem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar und auf ähnliche Sensibilitätsstörungen zurückzuführen sei.

Quelle: dpa