Aktuelles // 23.04.2020

Online-Petition für Fußpfleger

Durch die Corona-Krise können Podologinnen und Podologen zum Teil nur eingeschränkt arbeiten. Fußpflegerinnen und Fußpfleger müssen ihre Arbeit gänzlich aussetzen. Am 4. Mai 2020 sollen nun im Zuge der Lockerungen Friseure wieder öffnen, Fußpflegerinnen und Fußpfleger hingegen nicht.

So die allgemeine Beschlusslage. Möglicherweise wird es jedoch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern geben.  
Timor Gerlach-v. Waldthausen, Geschäftsführer der Eduard Gerlach GmbH, hat eine Online-Petition gestartet, um die Bundesregierung zu einer Neubewertung der Situation zu bewegen. Die Aktion untermauert frühere Petitionen, die zum Teil auf Initiative betroffener Fußpflegerinnen gestartet wurden. So soll die Forderung nach Gleichbehandlung über einen längeren Zeitraum von Betroffenen und Interessierten unterstützt werden können. Im Kern argumentieren die Petitionen mit der Tatsache, dass strenge hygienische Voraussetzungen bereits aufgrund der Hygieneverordnungen zur Arbeitspraxis in Fußpflege- und Podologie-Praxen sowie Kosmetikinstituten gehören. Auch die  jetzt notwendigen Kontaktbeschränkungen seien mindestens genauso gut umsetzbar wie im Frisörsalon. Eine Ungleichbehandlung sei vor diesem Hintergrund nicht einzusehen.    

Die Online-Petition ist erreichbar unter:

https://www.openpetition.de/petition/online/gleiches-recht-fuer-fusspflegerinnen-und-fusspfleger-auf-wiedereroeffnung-am-4-5-2020

Kosmetikerinnen und Kosmetiker können dort zudem die Petition von Ariane Grandel zur Gleichberechtigung für Kosmetikinstitute aufrufen und unterzeichnen.

Unterstützer sollten zudem die Petitionen über ihre Social-Media-Kanäle teilen. Sie richten sich an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. 50 000 Unterschriften sind notwendig, damit die Petitionsplattform eine Stellungnahme des Ministeriums einholen kann.

#rettedeinefusspflegerin
#rettedeinekosmetikerin
#gemeinsamstark