Aktuelles // 29.03.2020

Corona: So kommen Sie durch die Krise

Deutschlandweit haben alle Kosmetikinstitute seit Montag, 23. März, geschlossen. Wir informieren Sie darüber, welche Regelungen zu beachten sind, welche Hilfs- und Kreditprogramme es gibt und welche arbeitsrechtlichen Aspekte wichtig sind.

Was wissen wir dieser Tage und was wissen wir nicht? Welche Informationsquellen nutzen wir, was lässt sich ignorieren und wann können wir aus Eigenschutz die letzten Facebook-Posts einfach mal ungelesen im Nirgendwo verschwinden lassen? Die Nachrichtenlage verändert sich rasant. Um die Informationsflut, die sich über uns ergießt zu entschlacken, kann man sich an die offiziellen Statements der Bundesregierung halten. Daher finden Sie hier bereits vorgefilterte Informationen zu Maßnahmen, die Sie für den Erhalt Ihrer Selbstständigkeit jetzt schon ergreifen sollten.

Staatliche Unterstützung und Fördermittel

Mittlerweile wurden verschiedene Wirtschaftsförderungen beschlossen, die einerseits deutschlandweit gelten, also von der Bundesregierung initiiert sind. Andererseits gibt es regional einschlägige Soforthilfen, die nur in einem bestimmten Einzugs- bzw. Postleitzahlenbereich gelten. Auch die Inhalte sind zu differenzieren: von zinslosen Darlehen, bis hin zu echten Zuschüssen stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung.

KfW-Kredite

Auf Bundesebene hat die Bundesregierung ein Paket zur Abfederung der Corona-Krise für die Wirtschaft geschnürt. Das Paket umfasst verschiedene Möglichkeiten, etwa die Deckung kurzfristiger Liquiditätsengpässe mittels Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). KfW-Kredite sind keine Zuschüsse, das ist wichtig zu wissen. Die KfW-Bank ist eine Bank, die Kredite sind also Schulden, die zurückzuzahlen sind. Neu ist, dass die Zugangsbedingungen und Konditionen dieser Kredite verbessert wurden. Sprechen Sie auch mit Ihrer Hausbank über Liquiditätsengpässe, vergleichen Sie Kreditangebote, um kurzfristige Maßnahmen zur Liquiditätserhaltung zu ergreifen. 

Soforthilfen

Neben diesen KfW-Krediten sollen deutschlandweit Soforthilfen angeboten werden, die echte Zuschüsse beinhalten. Diese sollen für Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler gelten. Die Bundesregierung plant hier vorerst mit finanziellen Soforthilfen in Höhe von bis 9.000,00 € in Form einer Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten. Bis zu 15.000,00 € Einmalzahlung für 3 Monate erhalten Betriebe bei bis zu 10 Beschäftigten. Die aktuellen Entscheidungen und Entwicklungen können Sie auch auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums verfolgen.

Regionale Hilfsprogramme

Wie zuvor erwähnt, werden auch regional bezogene Soforthilfen, Fonds und andere Unterstützungsmöglichkeiten von den Bundesländern, Städten und Kommunen aufgelegt. So gewährt etwa das Land Brandenburg einen Zuschuss für kleine bis mittlere Unternehmen mit bis zu 2 Erwerbstätigen von bis zu 5.000,00 €, bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000,00 € usw. Ob es eine vergleichbare Möglichkeit auch in Ihrem Bundesland gibt, erfahren Sie über die offizielle Webseite Ihrer Landesregierung, aber etwa auch bei der zuständigen IHK.

Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, Förderprogramme zu beanspruchen. Die Programme werden fast täglich aktualisiert, erweitert oder neu aufgelegt. Um zu erfahren, welche Förderprogramme von Bund, Ländern und auch der Europäischen Union angeboten werden, empfiehlt sich die Suche über die Eingabe Ihrer Postleitzahl in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums.

Schadenersatz nach IfSG

Wenn Sie Ihren Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung schließen mussten, dann und auch nur dann kann sowohl Ihnen, Ihrem Betrieb, als auch Ihren betroffenen Mitarbeitern Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zustehen (§ 56 Abs. 3 und Abs. 4 IfSG). Wichtig zu wissen: Der Anspruch besteht nur bei behördlicher Schließung Ihres Betriebes nach dem IfSG. Wenn Sie freiwillig schließen oder geschlossen haben oder vor einer behördlichen Anordnung bereits geschlossen hatten, dann gilt die Entschädigung nicht. Zuständigkeiten für die Entschädigungszahlungen nach IfSG sind je Stadt oder Bundesland verschieden geregelt, in der Regel sind die Finanzverwaltungen dafür zuständig.

Kurzarbeitergeld für Angestellte

Sie haben den Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen? Dann kann Ihnen für Ihre Mitarbeiter ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld zustehen. Dies ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, hierfür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen. Bei dem Kurzarbeitergeld geht es darum, Kündigungen und eine Arbeitslosigkeit der Angestellten in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Arbeitsrechtliche Aspekte

Ihre Mitarbeiter hatten oder haben Angst, wegen Corona das Haus zu verlassen und zur Arbeit zu kommen? Menschlich ist das absolut verständlich. Arbeitsrechtlich gilt die Angst vor einer Krankheit jedoch nicht als Krankmeldung selbst. Bleibt Ihre Mitarbeiterin wegen der Kita- und Schulschließungen zu Hause, da die Kinderbetreuung derzeit nicht sichergestellt ist, so gibt es hierzu sowohl menschlich zu berücksichtigende Aspekte als auch arbeitsrechtlich nachvollziehbare Regelungen. Niemand soll in diesen wechselvollen Tagen um seine Existenz fürchten müssen. Mitarbeiter und Chefs sind angehalten, gemeinsam einen für beide Seiten finanziell tragbaren Weg finden. Denn klar ist, arbeitsrechtlich betrachtet müssen Arbeitnehmer für die Betreuung der Kinder selbst sorgen. Ein Fortbleiben vom Arbeitsplatz unter Lohnfortzahlung ist gemäß Rechtsprechung nur für maximal zehn Arbeitstage möglich (§ 616 BGB). Danach können Vereinbarungen wie die Beanspruchung des regulären Urlaubs, unbezahlter Sonderurlaub, flexible Arbeitszeiten o. Ä. greifen.

Versicherungsmöglichkeiten bei Betriebsausfall?

Haben Sie eine Betriebsausfallversicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung? Dann melden Sie sich umgehend bei Ihrer Versicherung, um in Erfahrung zu bringen, ob die derzeitige Situation als Schadenfall in Frage kommt und welcher Schaden, z. B. Mietzahlungen, davon umfasst sind. In der Regel sind Betriebsunterbrechungen infolge von Infektionskrankheiten nicht von den Versicherungen abgedeckt. Nichtsdestotrotz sollten Sie nichts unversucht lassen und bei der Vielzahl an Versicherungen und unterschiedlichen Policen gehört es der Vollständigkeit halber dazu, den Fall einfach anzufragen.

Der Blick in die Zukunft

Es ist so leicht daher gesagt und trotzdem ein wichtiger Hinweis: Nutzen Sie die Zeit, um sich auf die Herausforderungen nach Corona vorzubereiten. Machen Sie offene Forderungen geltend, unnötige Ausgaben sollten nun gekürzt werden. Fragen Sie Ihren Buchhalter oder Ihr Finanzamt, ob bei Ihnen eine Steuerstundung in Betracht kommt. Verschaffen Sie sich eine Übersicht über die weiteren Ausgaben im Jahr 2020, die sich jetzt schon kürzen lassen könnten
(z. B. teure Weihnachtsfeier, neue Saloneinrichtung, Renovierungsarbeiten u. a.).
Ihr wichtigstes Kapital sind immer Sie selbst! Und daran sollten Sie auch in diesen wechselvollen Tagen nicht sparen. Besuchen Sie nach Abklingen der Situation geplante Weiterbildungen. Stärken Sie Ihre Expertise und eröffnen Sie neue Behandlungs- und Umsatzmöglichkeiten durch die Erweiterung Ihres größten Kapitals. Ihre fachliche Expertise und der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, die Kräfte, die hieraus erwachsen, werden Sie auch durch diese ungewöhnlichen Zeiten tragen.

Bleiben Sie gesund!

Die Nachrichtenlage verändert sich fast stündlich, die dargestellten Möglichkeiten geben einen ersten Überblick und werden laufend aktualisiert.

Die derzeit wichtigsten Seiten im Überblick:

Bundesregierung

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934

Arbeitsagentur

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

Bundeswirtschaftsministerium

https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html

Robert Koch Institut

https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html