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Rechtliches // 08.06.2021

Fristverlängerung für den Fachkundenachweis in Sicht!

Die Covid-Schutzmaßnahmen und die Wochen und Monate, in denen die Kosmetikstudios geschlossen bleiben mussten, haben der Branche extrem zugesetzt. Das hat nun auch das BMU eingesehen  – wesentlich bedingt durch das große Engagement von Kosmetik-Fachverbänden und Fachpersonen der Branche. In einem Referentenentwurf vom 4. Juni 2021 teilt das Ministerium mit:

„… Infolge der zur Bekämpfung der epidemischen Lage aufgrund des Coronavirus notwendigen Maßnahmen konnten geeignete Schulungen zum Erwerb der Fachkunde praktisch nicht durchgeführt werden. Es kann auch nicht mehr davon ausgegangen werden, dass es bis zum Jahresende 2021 realistisch möglich ist, solche Schulungen in der benötigten Breite durchzuführen. Aufgrund der finanziellen Belastung durch pandemiebedingte Einnahmeausfälle und der für die benötigten Schulungen anfallenden nicht unerheblichen Kosten, besteht außerdem gerade bei kleinen Studios und bei selbständigen Kosmetikerinnen und Kosmetikern die Gefahr einer übermäßigen Belastung und einer nicht mehr zu bewältigenden Herausforderung.“

Daher wird der Termin, bis zudem die Fachkunde gemäß NiSV nachgewiesen werden muss, so gut wie sicher bis zum 31.12.2022 verlängert. Voraussichtlich kommenden Herbst hat der Entwurf zur Gesetzesänderung die notwendigen Instanzen durchlaufen und kann dann wirksam werden.

Von ma