Foto: stock.adobe.com/Witoon

Rechtliches // 02.04.2024

Handyverbot während der Arbeitszeit zulässig

Ein Arbeitgeber hat das Recht, ohne Beteiligung des Betriebsrats, ein Verbot der Handynutzung während der Arbeitszeit auszusprechen. Denn es gehe bei dem Verbot nicht um das Ordnungsverhalten der Beschäftigten im Betrieb, sondern um das Arbeitsverhalten.

Es handele sich dabei um eine Maßnahme, die das Arbeitsverhalten betreffe und damit die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiere. Ein generelles Verbot oder ein Nutzungsverbot des Handys in Sozialräumen während der Pausen darf nur in Absprache mit dem Betriebsrat formuliert werden. (BAG, 1 ABR 24/22)

Redaktionsbüro Büser (www.redaktionsbuero-bueser.de)