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Rechtliches // 29.09.2021

Beschlossene Sache: NISV Fristverlängerung bis Ende 2022!

Endlich ist sie da, die Fristverlängerung zur Umsetzung und zum Erwerb der Fachkundeschulungen nach NiSV. Der Gesetzgeber hat die Frist zum Absolvieren der Fachkundekurse auf Ende 2022 verlängert.

Der Aufschub soll vor allem kleinere Kosmetikstudios und selbstständige Kosmetikerinnen und Kosmetiker vor übermäßigen Belastungen schützen, die infolge der Corona-Pandemie entstanden sind. Das bedeutet:

Ende 2022 müssen diejenigen Fachkundekurse absolviert sein, mit deren einschlägiger Technologie Sie im Institut auch nach dem 31.12.2022 arbeiten möchten. Hierzu zählen etwa die beliebten Behandlungen IPL-Haarentfernung, Ultraschall in der Kosmetik, Galvanischer Strom und vieles mehr.

Selbst diese Fristverlängerung verschafft der Branche jedoch nicht unendlich viel Zeit:

Je nachdem, wie viele Module der Fachkundekurse nach NiSV belegt werden müssen, z. B. Ultraschall und optische Strahlung, muss ausreichend Zeit für die Kurse eingeplant werden. Informieren Sie sich also zeitnah bei einem Schulungsanbieter Ihres Vertrauens über die Fachkundekurse nach NiSV!

Von Gloria Reich